Woher der Verlust kommt
Ein Unfallschaden ist beim Verkauf offenbarungspflichtig. Steht ein Käufer vor zwei vergleichbaren Fahrzeugen, nimmt er das ohne Vorgeschichte oder verlangt einen Nachlass. Ob die Werkstatt gute Arbeit geleistet hat, ändert daran nichts, denn der Abschlag hängt nicht an der Ausführung, sondern am dokumentierten Vorleben.
Weil dieser Verlust auf den Unfall zurückgeht, schuldet ihn die Gegenseite zusätzlich zur Instandsetzung. Das ist keine Kulanz. Der Anspruch besteht auch dann, wenn du das Fahrzeug behältst: Dein Vermögen ist am Tag des Unfalls kleiner geworden, unabhängig davon, wann du verkaufst.
Woran sich der Betrag bemisst
In die Bewertung fließen mehrere Größen ein: Alter und Laufleistung, der Wert vor dem Anstoß, der Umfang des Schadens und die Frage, ob tragende Teile betroffen waren. Eine gedellte Tür wiegt anders als ein Anstoß, nach dem der Längsträger auf die Richtbank musste. Anerkannte Rechenmodelle geben einen Rahmen vor, in den der Sachverständige den Fall einordnet.
Entscheidend ist die Begründung, nicht die Zahl. Ein Betrag ohne Herleitung wird beim ersten Blick des Sachbearbeiters gestrichen. Steht dagegen dabei, warum genau dieser Wert angesetzt ist, lässt er sich verteidigen — und falls es doch zum Streit kommt, kann eine Kanzlei sofort damit arbeiten.
Wann sie anfällt und wann nicht
Sie fällt an, solange das Fahrzeug nicht zu alt und der Schaden nicht ganz klein ist. Die früher üblichen starren Grenzen von fünf Jahren oder hunderttausend Kilometern sind überholt, weil Fahrzeuge heute länger halten und der Gebrauchtmarkt das abbildet. Maßgeblich ist der konkrete Fall.
Auf dieser Seite lässt sich die Spanne ablesen. Bei der C-Klasse mit 156.354 Kilometern wurden 100 Euro angesetzt, beim vier Jahre jüngeren A1 mit 92.471 Kilometern dagegen 450 Euro. Beim i30 steht keine Wertminderung, weil der Fall als Totalschaden abgerechnet wurde und die Position dort entfällt.
Was passiert, wenn sie fehlt
Dann wird sie nicht bezahlt. Von sich aus weist keine Versicherung auf eine Position hin, die niemand geltend gemacht hat. Verloren ist der Betrag zwar nicht, solange keine Verjährung eingetreten ist, aber ihn nachzufordern bedeutet ein zweites Gutachten und meist einen Anwalt.
Deshalb ist ein besonders niedriges Sachverständigenhonorar kein gutes Zeichen. Fehlen Wertminderung oder Nutzungsausfall, sinkt die Rechnung des Gutachters und die Auszahlung gleich mit. Beim A1 auf dieser Seite lag allein die Wertminderung bei 450 Euro; das übersteigt jede Ersparnis beim Honorar deutlich.
450 €
Wertminderung beim A1, dem jüngsten der drei Fahrzeuge
100 €
bei der C-Klasse mit 156.354 km Laufleistung
zusätzlich
zur Instandsetzung, nicht an ihrer Stelle
Häufige Fragen
Gibt es sie auch ohne Reparatur?
Ja. Der Anspruch hängt am Schaden, nicht an der Reparatur. Auch bei Auszahlung bleibt sie bestehen und kommt obendrauf.
Gilt das auch bei einem reinen Lackschaden?
Meist nicht. Ein Schaden, der ausschließlich die Lackierung betrifft, ist beim Verkauf in der Regel nicht offenbarungspflichtig. Sobald Teile ersetzt oder gerichtet werden müssen, sieht die Sache anders aus.
Und bei einem Totalschaden?
Dann entfällt sie. Beim Totalschaden wird über Fahrzeugwert und Restwert abgerechnet, der Wertverlust steckt darin bereits. Auf dieser Seite ist das beim i30 der Fall.