Warum die Gegenseite das Honorar trägt
Nach ständiger Rechtsprechung sind Sachverständigenkosten Teil des Schadens. Der Verursacher schuldet dir den Zustand, in dem du ohne den Unfall wärst, und dazu gehört, den Umfang überhaupt feststellen zu lassen. Ob am Ende repariert oder ausgezahlt wird, ändert daran nichts.
In der Praxis läuft das über eine Abtretung. Du trittst den Erstattungsanspruch an uns ab und wir wickeln direkt mit der Versicherung ab. Zwischen Termin und Auszahlung landet damit keine Rechnung bei dir. Eine Kürzung klären wir mit dem Versicherer, nicht du.
Woraus sich das Honorar zusammensetzt
Maßstab ist nicht die Arbeitszeit, sondern der festgestellte Schadenbetrag. Der Grund ist nüchtern: Kalkulation, Bewertung und die Haftung dafür nehmen mit dem Umfang des Falls zu. Und eine Staffel lässt sich von beiden Seiten leichter nachprüfen als eine Stundenliste.
Dazu kommen die Nebenkosten, einzeln ausgewiesen: Anfahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit und Porto. Zusammen ergibt das die Rechnung. Wir legen dabei die BVSK-Honorarbefragung in der Fassung von 2024 zugrunde. Gerichte ziehen diese Erhebung im Streitfall regelmäßig als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO heran und daran muss sich eine Kürzung messen lassen.
Drei Fälle, in denen du doch zahlst
Beim Kaskoschaden ist dein eigener Versicherer zuständig und der beauftragt üblicherweise seinen Gutachter. Bei einer Mitschuld wird das Honorar entlang der Haftungsquote aufgeteilt. Und bei einem Bagatellschaden unterhalb von etwa 750 Euro darf die Gegenseite die Übernahme ablehnen, weil dort ein Kostenvoranschlag als ausreichend gilt.
Nur der dritte Fall macht Ärger, denn wie hoch der Schaden wirklich ist, weiß vorher niemand. Deshalb sprechen wir darüber, bevor wir losfahren. Wird es voraussichtlich knapp, sagen wir das und du entscheidest. Im Gesetz steht diese Schwelle übrigens nicht; sie ist ein Erfahrungswert der Rechtsprechung und liegt heute eher höher als früher. Sitzt Sensorik im beschädigten Bereich, spielt sie ohnehin keine Rolle mehr.
Was auf der Rechnung steht
Eine Sachverständigenrechnung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist das Grundhonorar und ergibt sich aus dem festgestellten Schadenbetrag. Darunter die Nebenkosten, jede für sich benannt: die Fahrt zum Fahrzeug, die Lichtbilder, die Schreibkosten der Ausfertigungen, das Porto für den Versand.
Diese Aufteilung hat einen praktischen Sinn. Gekürzt wird fast immer bei den Nebenkosten und fast nie beim Grundhonorar, weil dort die Staffel nachvollziehbar ist. Einzeln aufgeführte Positionen lassen sich Punkt für Punkt verteidigen. Steht dort bloß ein Gesamtbetrag, beginnt ein Handel, bei dem die größere Rechtsabteilung im Vorteil ist.
Was du selbst nachprüfen kannst
Der BVSK stellt einen Rechner bereit, in den du deine Schadenhöhe eingibst und der die übliche Spanne ausgibt. Für eine erste Einordnung ist das genau richtig, weil dort mit den Zahlen des Verbands gerechnet wird und nicht mit unseren.
Hast du schon eine Abrechnung in der Hand, prüfst du sie damit am schnellsten. Ein deutlich höherer Betrag ist eine Nachfrage wert. Ein auffällig niedriger dagegen ist selten ein gutes Zeichen: Meist fehlen dann Minderwert oder Nutzungsausfall im Gutachten. Gespart hast du nichts, denn beide Posten hättest du bekommen und sie liegen um ein Vielfaches über der Differenz beim Honorar.
0 €
trägst du im Haftpflichtfall, ganz gleich wie groß der Schaden ist
rund 750 €
Bagatellgrenze, darunter kann die Übernahme abgelehnt werden
BVSK 2024
Abrechnungsgrundlage, von Gerichten als Schätzgrundlage anerkannt
Häufige Fragen
Muss ich das Honorar vorstrecken?
Nein. Die Abtretung sorgt dafür, dass die Rechnung unmittelbar zur gegnerischen Versicherung geht. Ein Formular beim Termin genügt, ab da läuft die Zahlung ohne dich.
Und wenn die Versicherung kürzt?
Dann tragen wir das mit ihr aus. Weil wir nach der BVSK-Honorarbefragung abrechnen und Gerichte sie als Schätzgrundlage anerkennen, lässt sich eine Kürzung meist abwehren. Für dich ändert sich dadurch nichts.
Kostet die Anfahrt in einen Ortsteil extra?
Nein. Ob das Fahrzeug in der Kernstadt steht, in Derenburg, in Hüttenrode oder draußen in Rübeland, ändert am Honorar nichts. Die Anfahrt steckt in den Nebenkosten und wird nicht nach Entfernung abgerechnet.